Schweizer Politik: Verschärfungen des Mietrechts – Eigenbedarf und Untermiete durch das Parlament

Am 18. September 2023 hat der Ständerat zwei Vorlagen der Rechtskommission des Nationalrats angenommen. Der Nationalrat hat den beiden Vorlagen bereits im März zugestimmt.

Untervermietung

Die erste Vorlage betrifft die Bestimmungen bei der Untervermietung. Neu muss der Mieter für die Untervermietung eine explizite schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen. Bisher konnte der Vermieter die Untermiete nur verweigern, wenn der Hauptmieter vom Untermieter eine übersetze Miete verlangt hat oder wenn dem Vermieter durch die Untermiete wesentliche Nachteile entstanden wären. Eine schriftliche Zustimmung war nicht notwendig.

Wenn der Untermietvertrag länger als zwei Jahre dauert, so kann der Vermieter die Untervermietung neu verweigern. Dies war bisher nicht so einfach möglich. Zusätzlich wird der Vermieter ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, sofern der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält.

Eigenbedarf

Bisher war es nur möglich, einen dringenden Eigenbedarf gelten zu machen. Durch die zweite Vorlage soll neu die Geltendmachung des Eigenbedarfs mit einem bei objektiver Beurteilung bedeutenden Grund möglich sein. So wird es künftig einfacher, Eigenbedarf für eine vermietete Eigentumswohnung oder ein vermietetes Einfamilienhaus geltend zu machen und durchzusetzen.

20.09.2023