Die Identifikation von Zahlungen wird neu ausschliesslich über die IBAN-Nummer erfolgen. Insgesamt wird der ganze Prozess vom Rechnungssteller bis zum Rechnungsempfänger vollständig standardisiert und durchgehend automatisiert. Die Harmonisierung des Zahlungsverkehr bedingt bei allen Unternehmen in der Schweiz ein Update der Finanzsoftware. Bis Mitte 2018 ist der Wechsel auf die ISO-Norm-20022 schweizweit vollzogen. Bitte beachten Sie; ab 2020 gelten für inländische Zahlungen die ausschliessliche Verwendung der Kontonummer im IBAN-Format. Daher empfehlen wir Ihnen jetzt schon, alle neu erfassten Kreditoren nur noch im IBAN-Format zu hinterlegen bzw. die Bestehenden schrittweise anzupassen.
QR-Rechnung
Die QR-Rechnung ist der offizielle Nachfolger des ESR-Einzahlungsscheines. Es werden keine Einzahlungsschein-Garnituren mehr benötigt. Ab 1. Januar 2019 können solche QR-Rechnungen eingesetzt werden. Die Übergangsphase dauert bis Ende 2020. Ab Januar 2019 werden immer mehr Ihrer Lieferanten ihre Rechnungen in Form von QR-Rechnungen stellen. Spätestens dann ist Ihre Kreditorensoftware gefordert. Diese muss den QR-Code lesen können, damit Sie Ihre Lieferantenbelege genau so einfach wie heute verarbeiten können.
Topal, Proffix
Unsere Softwarepartner arbeiten bereits jetzt mit Hochdruck an einer anwenderfreundlichen Implementierung, insbesondere in der Auftragsbearbeitung. Somit können Sie rechtzeitig Ihre Debitorenrechnungen im neuen QR-Format ab 1. Januar 2019 oder später erstellen. Die Kreditorenbuchhaltung wurde bereits an die neue ISO-Norm 20022 angepasst. Somit sind Sie bestens für den neuen Zahlungsverkehr gerüstet. Wenn Sie Zahlungen via e-banking erfassen, dann ändert für Sie momentan nichts.
Postfinance
Offiziell nimmt die Postfinance nur noch bis 31. Dezember 2017 Zahlungen im alten Format an. KMU, die ihren Zahlungsverkehr ab dem 1. Januar 2018 weiterhin reibungslos nutzen wollen, müssen ihre Finanzsoftware bis spätestens Ende Jahr an die ISO-Norm anpassen.
Banken
Bei den Banken muss in der Regel bis am 30. Juni 2018 umgestellt werden. Auch hier müssen KMU, die ihren Zahlungsverkehr ab dem 1. Juli 2018 weiterhin reibungslos nutzen wollen Ihre Software an die neue ISO-Norm anpassen.
EBICS
Dieser neue Zahlungsstandard wird Electronic Banking Internet Communication Standard, kurz EBICS, genannt. Dies sorgt für mehr Sicherheit dank einem mehrstufigen Sicherheitskonzept mit zusätzlichen elektronischen Unterschriften (eU) und ermöglicht auch den automatischen und flexiblen Bezug der Konto-Informationen.
Ihre Fragen – unsere Ansprechpartner:
Benjamin Andermatt, Tel. 071 644 90 80
